Rechtsprechung
   BSG - B 14 AS 19/07 R   

Anhängiges Verfahren
Zitiervorschläge
https://dejure.org/9999,10811
BSG - B 14 AS 19/07 R (https://dejure.org/9999,10811)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/9999,10811) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)

  • LSG Baden-Württemberg, 17.07.2012 - L 13 AS 4457/11
    2) Die Beklagte verpflichtet sich, nach Entscheidung des Bundessozialgerichts zur Anrechnung der Eigenheimzulage (B 14 AS 19/07 R) unter Verzicht auf die Geltendmachung des § 44 Abs. 4 SGB X zu überprüfen, ob dem Kläger für den Zeitraum vom 1. Februar 2005 bis 31. August 2007 höhere Leistungen zustehen.

    Als Leistungsantrag in diesem Sinne kann nur der Vergleich vor dem Landessozialgericht am 4. Juni 2008 gesehen werden, in welchem sich der Beklagte verpflichtet hat, nach der Entscheidung des Bundessozialgerichts zur Anrechnung der Eigenheimzulage im Verfahren B 14 AS 19/07 R zu überprüfen, ob den Klägern für den streitgegenständlichen Zeitraum höhere Leistungen zustehen (vgl. LSG Baden-Württemberg vom 22. Juli 2010 - L 10 R 2516/08 - Juris Rdnr. 17).

    Die mangels einer ausdrücklichen vergleichsweisen Regelung der Verzinsung vorzunehmende Auslegung des Vergleichs ergibt demgemäß, dass die Fälligkeit i.S.d. § 41 SGB I vorliegend an das Entscheidungsdatum des BSG im Verfahren B 14 AS 19/07 R (30. September 2008) anknüpfen sollte.

  • LSG Baden-Württemberg, 02.03.2010 - L 1 AS 5758/09
    2. Die Beklagte verpflichtet sich, nach Entscheidung des Bundessozialgerichts zur Anrechnung der Eigenheimzulage (B 14 AS 19/07 R) unter Verzicht auf die Geltendmachung des § 44 Abs. 4 SGB X zu überprüfen, ob dem Kläger für den Zeitraum vom 1. Februar 2005 bis 31. August 2007 höhere Leistungen zustehen.

    Die Beklagte hat sich im Vergleich vor dem LSG am 4. Juni 2008 verpflichtet, nach Entscheidung des Bundessozialgerichts zur Anrechnung der Eigenheimzulage (B 14 AS 19/07 R) unter Verzicht auf die Geltendmachung des § 44 Abs. 4 SGB X zu überprüfen, ob den Klägern für den Zeitraum vom 1. Februar 2005 bis 31. August 2007 höhere Leistungen zustehen.

    Denn die Beklagte hatte sich schon dem Wortlaut nach nicht verpflichtet, irgendwann den Anspruch der Kläger zu prüfen, nämlich dann, wenn alle mit der Eigenheimzulage offenen Rechtsfragen verbindlich durch das BSG geklärt sind, sondern bereits dann, wenn eine Entscheidung im Verfahren B 14 AS 19/07 R getroffen worden ist.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 05.09.2007 - L 20 B 86/07

    Sozialhilfe

    Der Senat sieht sich auch nicht in Widerspruch zu den Ausführungen des Landessozialgerichts NRW im Urteil vom 09.05.2007 (L 12 AS 32/06, anhängige Revision unter B 14 AS 19/07 R), wonach die Eigenheimzulage im Rahmen des SGB II nicht als Einkommen zu berücksichtigen ist.
  • SG Würzburg, 14.07.2008 - S 4 KG 19/06

    Gewährung von Kinderzuschlag für im Haushalt lebende minderjährige Kinder unter

    Hinzuweisen sei ferner auf derzeit beim Bundessozialgericht anhängige Verfahren (B 14 AS 19/07 R, B 14 AS 31/08 R und B 14 AS 39/08 R).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht